Allgemeine Informationen

Leider erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) nicht. Aufgrund meiner Fachqualifikation für Verhaltenstherapie, welche eine der anerkannten Therapie-Arten von Gesetzlichen Krankenkassen ist, können Sie evtl. trotzdem eine Teilkosten-Übernahme Ihrer Krankenkasse erhalten. Berufsgenossenschaften und Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in einigen Fällen.
Bitte klären Sie dies vorher bei Ihrer zuständigen Versicherung bzw. Berufsgenossenschaft ab.

Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass wir ohne Antragstellung auch kurzfristig beginnen können. Zeitnahe Termine sind garantiert. Desweiteren wird eine Psychotherapie so nicht bei Ihrer Krankenkasse aktenkundig. Bei etwaigem Krankenkassenwechsel oder bei Neu-Abschluss von Versicherungen spielt dies eine Rolle.

Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können je nach Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag als außerordentliche Aufwendung oder Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Hierbei kann Ihnen Ihr Steuerberater oder auch das Finanzamt direkt weiterhelfen.

Eventuell noch interessant: Da Krankenkassen nur die Behandlungskosten bei psychischen Störungen mit „Krankheitswert“ übernehmen, müssen generell die Kosten für Paarberatung, Paartherapie, Erziehungsberatung, psychologische Beratung und Coaching immer selber getragen werden.